Beratung und Vertretung von Geschädigten und Angehörigen insbesondere nach Schwer- und Schwerstunfällen
Durchsetzung sämtlicher daraus resultierender Ansprüche (2002 haben wir das höchste Schmerzengeld, das bis dahin jemals in Österreich gerichtlich zugesprochen wurde, erstritten)
Ärztliche Behandlungsfehler, Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflichten und Ärztehaftplichtprozesse
Sachverständigen-, Berater- und Architektenhaftungen