Begründung von Wohnungseigentum (Alt- und Neubauten) und Wohnungseigentumsverträge
Beratung und Vertretung in sämtlichen Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts
Vertretung von Wohnungseigentümern bei Eigentümerversammlungen
Durchführung von Eigentümerversammlungen
Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern untereinander sowie von Wohnungseigentümern mit der Verwaltung
Errichtung von Vereinbarungen gem § 14 Abs 5 WEG neu bei Eigentümerpartnerschaften in welchen die Rechtsnachfolge bei Tod eines Eigentümerpartners festgelegt wird und welche vor einem Notar oder unter Mitwirkung eines Rechtsanwaltes abzuschliessen sind