Rechtliche Rahmenbedingungen für Mobile Gambling (2006)
Nach dem Internet hält das „Mobile Gambling“ nun mit großem
Wachstumspotential am Handy Einzug.
In den letzten Jahren
verzeichnete das Glücksspiel im Internet rasante Zuwächse und auch für die
kommenden Jahre ist mit enormen Nutzungsanstiegen in diesem Bereich zu rechnen.
Bereits seit 1998 bieten die Österreichischen Lotterien Glücksspiele im
Internet an, wobei der Internetauftritt mit dem Start der
Internetglücksspielplattform win2day.at im Jahr 2003 höchst erfolgreich
komplett erneuert wurde. Rechtliche Grundlage des Internet-Glücksspielangebotes
des Konzessionärs ist § 12a Glücksspielgesetz (GSpG), welcher dem Konzessionär
die Durchführung der Elektronischen Lotterien überträgt. Dabei können sowohl
die Ausspielungen nach §§ 6 bis 12b GSpG als auch jede sonstige Ausspielung iSd
§ 2 GSpG in Form der Elektronischen Lotterien durchgeführt werden.
Großes Wachstumspotential wird
von Marktforschern nun auch für das „Mobile Gambling“ übers Handy prognostiziert.
Die technologische Entwicklung der letzten Jahre am Handysektor ermöglicht mit
UMTS (dem Nachfolger von WAP und GPRS) mittlerweile am Handy Übertragungsraten
wie beim Breitband-Internet. Durch die größeren Farbdisplays der Mobiltelefone
der jüngsten Generation ist nun auch am Handy eine optisch ansprechende
Darstellung von Bildern und Videos möglich. Gerade diese Technologien werden in
den kommenden Jahren einen Boom des Glücksspiels am Handy unterstützen.
Nach einem Bericht von
pressetext.austria, der auf den IT-Marktforscher Juniper Research Bezug nimmt,
soll das mobile Glücksspiel bis 2009 weltweit auf ein Umsatzvolumen von etwa 20
Mrd Dollar explodieren. Bereits für das Jahr 2005 werden die Umsätze mit
mobilen Services wie Lotterien, Sportwetten und Casino-Spielen im Jahr weltweit
etwa zwei Mrd Dollar erreichen. Bis 2009 soll sich das Geschäft mit „Mobile
Gambling“ dann auf die bereits genannten rund 20 Mrd Dollar fast verzehnfachen.
Allein mit Casino-Spielen werden im Jahr 2009 weltweit rund 4,5 Mrd Dollar
eingenommen werden. Ein besonders rasantes Wachstum für Glücksspiele übers
Handy wird für Europa erwartet.
Angesichts dieser sich
abzeichnenden Entwicklung ist im Bereich des „Mobile Gambling“ von einer
Verschmelzung des Internet- und des Handyangebotes auszugehen. Der
österreichische Konzessionär war bei der Einführung des „Mobile Gambling“ am
Puls der Zeit und bietet bereits die Glücksspielteilnahme über Handy an. Der
Spieler kann zB seine Lotto-Tipps bequem über das Mobiltelefon abgeben und direkt
an den Konzessionär über WAP übermitteln. Dabei wurde durch diverse Maßnahmen
sichergestellt, dass der Spielerschutz auch beim Online- und Mobile Gambling
auf dem gewohnt hohen Niveau gehalten werden kann.
Gerade aus Gründen des
Spielerschutzes muss bei der rasanten Entwicklung des „Mobile Gambling“ in den
kommenden Jahren ein Unterwandern des Glücksspielmonopols und damit der
Spielerschutzbestimmungen unbedingt verhindert werden. Während der Konzessionär
restriktiven Regelungen unterworfen ist und mit großem Sicherheits- und
Verantwortungsbewusstsein hinsichtlich des Spielerschutzes sein Angebot auf dem
Gebiet des „Mobile Gambling“ ausgebaut hat (und im Interesse der Spieler
erwartungsgemäß auch weiter ausbauen wird), droht mit dem „Mobile Gambling“ eine
neue Möglichkeit illegaler Glücksspielangebote übers Handy, die bezüglich des
Spielerschutzes keine Gewähr bieten.
Zum Autor: Dr. Ronald
Bresich LL.M. ist freier Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Auteried &
Partner und Projektassistent an der Universität Wien, Institut für Staats- und
Verwaltungsrecht/Zentrum für Glücksspielforschung. Weitere Aufsätze zum
Themenbereich Glücksspielrecht und Glücksspielmonopol sind online auf www.univie.ac.at/zfg abrufbar.
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