Rechtliche Rahmenbedingungen für Mobile Gambling (2006)

Nach dem Internet hält das „Mobile Gambling“ nun mit großem Wachstumspotential am Handy Einzug.

In den letzten Jahren verzeichnete das Glücksspiel im Internet rasante Zuwächse und auch für die kommenden Jahre ist mit enormen Nutzungsanstiegen in diesem Bereich zu rechnen. Bereits seit 1998 bieten die Österreichischen Lotterien Glücksspiele im Internet an, wobei der Internetauftritt mit dem Start der Internetglücksspielplattform win2day.at im Jahr 2003 höchst erfolgreich komplett erneuert wurde. Rechtliche Grundlage des Internet-Glücksspielangebotes des Konzessionärs ist § 12a Glücksspielgesetz (GSpG), welcher dem Konzessionär die Durchführung der Elektronischen Lotterien überträgt. Dabei können sowohl die Ausspielungen nach §§ 6 bis 12b GSpG als auch jede sonstige Ausspielung iSd § 2 GSpG in Form der Elektronischen Lotterien durchgeführt werden.

Großes Wachstumspotential wird von Marktforschern nun auch für das „Mobile Gambling“ übers Handy prognostiziert. Die technologische Entwicklung der letzten Jahre am Handysektor ermöglicht mit UMTS (dem Nachfolger von WAP und GPRS) mittlerweile am Handy Übertragungsraten wie beim Breitband-Internet. Durch die größeren Farbdisplays der Mobiltelefone der jüngsten Generation ist nun auch am Handy eine optisch ansprechende Darstellung von Bildern und Videos möglich. Gerade diese Technologien werden in den kommenden Jahren einen Boom des Glücksspiels am Handy unterstützen.

Nach einem Bericht von pressetext.austria, der auf den IT-Marktforscher Juniper Research Bezug nimmt, soll das mobile Glücksspiel bis 2009 weltweit auf ein Umsatzvolumen von etwa 20 Mrd Dollar explodieren. Bereits für das Jahr 2005 werden die Umsätze mit mobilen Services wie Lotterien, Sportwetten und Casino-Spielen im Jahr weltweit etwa zwei Mrd Dollar erreichen. Bis 2009 soll sich das Geschäft mit „Mobile Gambling“ dann auf die bereits genannten rund 20 Mrd Dollar fast verzehnfachen. Allein mit Casino-Spielen werden im Jahr 2009 weltweit rund 4,5 Mrd Dollar eingenommen werden. Ein besonders rasantes Wachstum für Glücksspiele übers Handy wird für Europa erwartet.

Angesichts dieser sich abzeichnenden Entwicklung ist im Bereich des „Mobile Gambling“ von einer Verschmelzung des Internet- und des Handyangebotes auszugehen. Der österreichische Konzessionär war bei der Einführung des „Mobile Gambling“ am Puls der Zeit und bietet bereits die Glücksspielteilnahme über Handy an. Der Spieler kann zB seine Lotto-Tipps bequem über das Mobiltelefon abgeben und direkt an den Konzessionär über WAP übermitteln. Dabei wurde durch diverse Maßnahmen sichergestellt, dass der Spielerschutz auch beim Online- und Mobile Gambling auf dem gewohnt hohen Niveau gehalten werden kann.

Gerade aus Gründen des Spielerschutzes muss bei der rasanten Entwicklung des „Mobile Gambling“ in den kommenden Jahren ein Unterwandern des Glücksspielmonopols und damit der Spielerschutzbestimmungen unbedingt verhindert werden. Während der Konzessionär restriktiven Regelungen unterworfen ist und mit großem Sicherheits- und Verantwortungsbewusstsein hinsichtlich des Spielerschutzes sein Angebot auf dem Gebiet des „Mobile Gambling“ ausgebaut hat (und im Interesse der Spieler erwartungsgemäß auch weiter ausbauen wird), droht mit dem „Mobile Gambling“ eine neue Möglichkeit illegaler Glücksspielangebote übers Handy, die bezüglich des Spielerschutzes keine Gewähr bieten.

Zum Autor: Dr. Ronald Bresich LL.M. ist freier Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Auteried & Partner und Projektassistent an der Universität Wien, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht/Zentrum für Glücksspielforschung. Weitere Aufsätze zum Themenbereich Glücksspielrecht und Glücksspielmonopol sind online auf www.univie.ac.at/zfg abrufbar.

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